SCHLOSS DYCK LAUF 2012

Informationen zum Schlosslauf. Der Schloss Dyck Lauf führt auf 5 und 10km rund um das Schloss. 2012 gibt es dazu das erste mal einen Bambinilauf über 500 Meter. Laufen und Walken Sie zugunsten der Kinder- und Familienhilfe Namibia. Schloss Dyck Lauf – Der Schlosslauf mit Charme.

Schirmherr
Harald Zillikens, Bürgermeister der Gemeinde Jüchen
Datum
13. Mai 2012
Zeitplan

ab 9.00 Uhr………..Startunterlagenausgabe
10.15 Uhr…………..Bambinilauf 500m
10.30 Uhr…………..Start 5km
10.35 Uhr…………..Start 5km Walken
11.00 Uhr……………Start 10km
Die Siegerehrung finden ab 12.00 Uhr statt.
Startunterlagen & Nachmeldungen & Siegerehrung

Hof vor der Reitbahn.
Wertung

bei den Läufen erfolgt eine Wertung nach der Jahrgangseinteilung des DLV.
Im 5, 10km-Lauf un im Walken werden die besten drei weiblichen und männlichen Läufer/innen und Walker/innen des Gesamteinlaufes geehrt. Jeder Bambini erhält im Ziel eine kleine Erinnerung!
Startgebühr & Altersklassen

Erwachsene………………………………………………………..12,- Euro
Schüler & Jugendliche (Jahrg. 93-2004)…………….6,- Euro
Bambinis (Jahrg. 2005-offen)………………………………3,- Euro
Nachmeldegebühr………………………………………………….3,- Euro
Charity
Funktions-Shirt……………………………………………………..8,- Euro
Meldeschluß
11. Mai 2012
Zeitnahme
Es erfolgt eine Chipzeitnahme.
Chips werden nach dem Zieleinlauf wieder eingesammelt!!!
Nicht zurückgegebene Chips müssen wir nach der Veranstaltung nachträglich mit 10,- Euro berechnen. Bitte seid so nett und schmeißt die Chips im Ziel in die dafür vorgesehene Kiste.
Teilnahmebedingungen
1. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und sichert mit dem Abholen der Startunterlagen zu, dass er in der körperlichen Verfassung ist am Wettkampf teilzunehmen.
2. Der Veranstaltung liegt die Wettkampfordnung des DLV (Sportordnung, Veranstaltungsordnung, Dopingordnung, Kampfrichterordnung) zugrunde. Mit der Anmeldung erkenne ich die Wettkampfordnungen als für mich verbindlich an.
3. Mit der Teilnahme stelle stellt der Läufer die Veranstalter, die Ausrichter und Helfer des Schloss Dyck Laufes von sämtlichen Haftungsansprüchen frei. Eingeschlossen sind hierin sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche, die der Läufer oder seine Erben oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen könnten. Ausgenommen hiervon ist grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.
4. Weiter stellt der Läufer die in Ziffer 3 genannten von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten Schäden in Folge seiner Teilnahme am Schloss Dyck Lauf während der Veranstaltung erleiden.
5. Sollte es zu einem Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. witterungsbedingt) kommen, die es dem Veranstalter unmöglich macht, die Veranstaltung sicher durchzuführen, werden die Startgelder nicht erstattet

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